Datenschutz Grundverordnung

Ab 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft. Gegenüber der bisherigen Rechtslage im Bereich Datenschutz bringt die DSGVO wesentlich erhöhte Pflichten für unseren Verein, da wir die Daten von natürlichen Personen „verarbeiten“. Unter den weiten Begriff „Verarbeitung“ fällt im Prinzip jede Form der Handhabung der Daten, etwa das Erheben, das Ordnen, die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Löschung, unabhängig von der gewählten Methode (also sowohl EDV gestützte Verarbeitung als auch manuelle Ablage sind davon betroffen) etc.

Da unser Verein solche Vorgänge regelmäßig durchführt, ist der Vorstand als Verantwortliche Person dazu verpflichtet, ein Verzeichnis über diese Tätigkeiten anzulegen und dieses laufend zu aktualisieren. Die DSGVO räumt den Personen, deren Daten unser Verein verarbeitet, außerdem eine Reihe von Rechten ein. Die Aufgabe des Vereinsverantwortlichen ist es, die Gewährung dieser Rechte sicherzustellen.

Um den Verein ordentlich führen zu können benötigen wir für Buchhaltung, Mitgliederverwaltung, Versendung der E-Mail Newsletter usw. die personenbezogenen Daten unserer Mitglieder. Um an der steirischen Tennismeisterschaft, bzw. an Turnieren teilzunehmen müssen wir diese Daten an die Dach/Fachverbände weitergeben. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, eine Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu verlangen und auf Wunsch auch löschen zu lassen (allerdings ist dann eine weitere Mitgliedschaft nicht mehr möglich).

Bei Kontaktaufnahme über das Kontaktformular dieser Homepage oder per E-Mail werden die übermittelten Daten nur so lange aufbewahrt, wie es für die Bearbeitung der Anfrage notwendig ist. Diese Daten werden niemals ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben. Selbstverständlich kann man auch über diese Daten eine Auskunft verlangen und die gespeicherten Daten löschen lassen.

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Einige wichtige Links

Beitrittserklärung 2018
Verordnung (Deutsch)

Datenschutzbehörde